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Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied eines Landesverbandes
kann werden,
- wer die staatliche Prüfung
für das Lehramt an Gehörlosen und/oder Schwerhörigenschulen abgelegt
hat bzw. Studenten, die sich in der Ausbildung befinden
- wer
als Lehrerin und Lehrer an diesen Einrichtungen tätig ist
- oder wer eine dem genannten
Personenkreis vergleichbare Tätigkeit ausübt bzw. wer als Pädagoge an
dieser Einrichtung für Hörgeschädigte tätig ist.
- Ordentliches Mitglied kann
auch werden, wer eine dem genannten Personenkreis vergleichbare sachliche
Qualifikation besitzt.
Der Jahresbeitrag liegt zwischen
25 Euro (Studenten) und 50 Euro. Der genaue Betrag richtet sich hierbei
nach der jeweiligen Vergütungsgruppe.
zum Aufnahmeantrag (PDF)
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